LG München: Einstweilige Verfügung gegen Twitter
Am 17.06.2019 beschloss das Landgericht München per einstweiliger Verfügung, dass Twitter rechtswidrig handelte, indem es zur Europawahl einen satirischen Tweet löschte und den Account des Urheber sperrte. Bei Zuwiderhandlung droht dem Betreiber des Mikroblogging-Dienstes laut lto.de ein Bußgeld in Höhe von 250.000 Euro.
Source: eRecht24