LG Dresden: Google Analytics ohne anonymisierte IP verletzt Datenschutz

Bisher ist nicht geklärt, ob Webseitenbetreiber nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Google Analytics noch verwenden können, ohne einen Datenschutzverstoß zu begehen. Dass sie jedoch verpflichtet sind, die IPs von Usern zu anonymisieren, hat das Landgericht (LG) Dresden jetzt noch einmal bestätigt. Was können Seitenbetreiber aus dem Fall lernen?
Verbraucher verklagt Internetportal


Source: eRecht24