LG Darmstadt: Muss ein homöopathischer Inhaltsstoff nachweisbar sein?

Homöopathie ist nach wie vor umstritten. So stufen viele Wissenschaftler die Präparate als Placebo ein. Es gibt jedoch zahlreiche Verbraucher, die auf diese Form der Medizin setzen. Das Landgericht (LG) Darmstadt musste jetzt entscheiden, ob der Hersteller eines Homöopathie-Präparats mit einem Inhaltsstoff werben darf, wenn dieser nicht nachweisbar ist. Zu welchem Ergebnis kamen die Richter?


Source: eRecht24