Kunsturhebergesetz: Bild-Online muss Flirt-Fotos von Nationalspieler löschen

In der Unterlassungsklage von DFB-Kicker Julian Draxler und seiner Freundin hat das Oberlandesgericht Köln eine klare Unterscheidung zwischen Wort- und Bildberichterstattung vorgenommen. Während die Informationen über eine vermeintliche Urlaubsaffäre des damaligen Mannschaftskapitäns von öffentlichem Interesse seien, unterlägen entsprechende Fotos dem Schutz der Privatsphäre. Insbesondere Draxlers Freundin müsse eine Veröffentlichung persönlicher Aufnahmen nicht hinnehmen.


Source: eRecht24