Künast-Urteil: Landgericht Berlin ändert seine Entscheidung zu Facebook-Beleidigungen ab

„Drecks Fotze“, „Stück Scheisse“ oder „alte perverse Drecksau“ – Bezeichnungen, die eine Bundespolitikerin in den sozialen Medien hinnehmen muss. Diese Einschätzung des LG Berlin vom September 2019 hatte bundesweit für Empörung gesorgt. Künast selbst legte umgehend Beschwerde ein und kann nun zumindest einen Teil-Erfolg verzeichnen.


Source: eRecht24