Kraftwerk vs. Pelham: EuGH erlaubt Sampling

Nach immerhin 20 Jahren Prozessdauer hat der Europäische Gerichtshof (kurz: EuGH) im sogenannten Sampling-Verfahren ein Urteil gefällt. Demnach ist die Verwendung von einzelnen Tonsequenzen aus fremden Songs zulässig – auch ohne Zustimmung des anderen Künstlers. Allerdings ist das Sampling an bestimmte Voraussetzungen gebunden: Diese sind zwingend einzuhalten, damit der neue Track auch juristisch nicht zu beanstanden ist.


Source: eRecht24