Keine Bestellung per Knopfdruck: OLG verbietet Amazon Dash Button

Die Berufung ist gescheitert. Auch das Münchner Oberlandesgericht hat Amazons Bestellkopf als rechtswidrig eingestuft. Die handlichen Klebebuttons zum Ordern von Gebrauchsartikeln waren zwar praktisch. Kunden konnten allerdings nie sicher sein, zu welchen Bedingungen sie gerade bestellten. Damit verstieß der Online-Versender gleich gegen mehrere Punkte des Internet-Vertragsrechts.


Source: eRecht24