Kaufabbruch: Dürfen Händler eine Erinnerungsmail an Kunden schicken?
Welcher Shop-Betreiber kennt das nicht: Kunden legen mehrere Artikel im Warenkorb ab und verlassen dann den Shop – ohne Kaufabschluss. In so einem Fall kann eine Erinnerungsmail, die den Kunden zurück in den Shop holt, viel wert sein. Das Problem: Händler dürfen nur unter strengen Auflagen eine Erinnerungsmail an den Kunden schicken. Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen sie dabei beachten?
Source: eRecht24