Kauf aus Versehen? – eBay-Kunde muss angebliche Handy-Fehlfunktion nachweisen

Ist die Tastensperre nicht aktiviert, dann tätigt ein Smartphone in Hosentasche oder Rucksack gelegentlich Anrufe, von denen der Besitzer nichts ahnt. Konsequenzen hat das in der Regel nicht. Das Amtsgericht Aschaffenburg musste nun einen komplizierteren Fall verhandeln: Ein angeblich fehlerhaftes Smartphone sollte einen Rolls Royce bei eBay ersteigert haben; doch der Besitzer des Geräts wollte nicht zahlen.


Source: eRecht24