Irreführung: Kartellamt sieht Rechtsverstöße bei Vergleichsportalen

Hotels, die sich einen guten Listenplatz erkaufen können oder normale Marktpreise, die als Exklusivangebot beworben werden: In einer aktuellen Untersuchung zeigt das Kartellamt, dass auf Preisvergleiche im Internet nicht immer Verlass ist. Kein Wunder: Die Seiten finanzieren sich zu 90 Prozent aus den Provisionen für Käufe und Vertragsabschlüsse.


Source: eRecht24