Irreführung: 1&1 darf Tarifbestellung nicht an Nutzung eigener Router binden

Seit August 2016 gilt für Nutzer von Internetdiensten die freie Routerwahl. Das haben auch Telekommunikationsdienstleister bei ihrer Werbung zu berücksichtigen. Anbieter 1&1 muss deshalb seinen Bestellvorgang ändern. Interessierte Kunden können derzeit im Internet nur dann einen Tarif abschließen, wenn sie sich für eines von drei vorgegebenen Routermodellen entscheiden.


Source: eRecht24