Instagram und Blue Port Hamburg: Worauf User achten müssen

Eigentlich gilt: Werke, die dauerhaft an öffentlichen Plätzen stehen, fallen unter die Panoramafreiheit. Verbraucher können daher nach Belieben Fotos davon machen und diese in sozialen Netzwerken veröffentlichen. Das gilt jedoch nicht, wenn es sich um eine vorrübergehende Kunstinstallation handelt. Das musste jetzt auch eine Hobbyfotografin feststellen. Wie ist die Rechtslage bei Kunstwerken in der Öffentlichkeit?


Source: eRecht24