Influencer: Unbezahlte Produkt-Posts sind als Werbung zu kennzeichnen

Nach Cathy Hummels und Vreni Frost musste sich nun auch Instagrammerin Pamela Reif vor Gericht verantworten. Wieder einmal ging es um den Vorwurf der Schleichwerbung, in diesem Fall durch das Verlinken von Unternehmen in sogenannten Tap Tags. Nach Ansicht des Gerichts stellen derartige Beiträge immer eine geschäftliche Handlung dar.


Source: eRecht24