Influencer-Posts: Bundesjustizministerium will UWG ändern

Influencer stehen bei vielen Posts vor der Frage, ob sie diese als Werbung kennzeichnen müssen. Sie gehen daher oftmals auf Nummer sicher und markieren ihre Beiträge vorsichtshalber als Werbung. Das Problem: Verbraucher können so oftmals nicht mehr erkennen, ob es sich tatsächlich um Werbung handelt. Und: Influencer können nur schwer unbezahlt ehrliche Begeisterung für ein Produkt äußern, ohne einen Post als Werbung zu kennzeichnen. Das will das Bundesjustizministerium (BMJV) ändern. Worauf können sich Influencer einstellen?


Source: eRecht24