Hotelbuchungen: Online-Portale müssen Kriterien für Trefferliste offenlegen

Das Buchungsportal Opodo gab Usern die Möglichkeit, die Trefferliste für Hotels nach der Rubrik „Unsere Top-Tipps“ zu sortieren. Nach welchen Kriterien Opodo die Rangliste dabei anlegte, war unklar. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kam zu dem Schluss: Das darf Opodo so nicht. Er reichte daher Klage gegen das Buchungsportal ein. Wie entschied das Landgericht (LG) Hamburg den Fall? Und worauf sollten Seitenbetreiber jetzt achten?


Source: eRecht24