Hate Speech: Kein Schmerzensgeld bei vorübergehender Sperrung des Accounts

Die Frage, ob ein Facebook-Beitrag gegen die Gemeinschaftsstandards verstößt, lässt sich nicht immer innerhalb weniger Sekunden entscheiden. In solchen Fällen ist das soziale Medium berechtigt, den Nutzer für die Zeit der Überprüfung zu sperren. Ein Anspruch auf Schmerzensgeld entsteht auch dann nicht, wenn sich der Verdacht als unbegründet erweist.


Source: eRecht24