Hate Speech gegen Künast: Kammergericht Berlin wertet 6 Posts als Beleidigungen

Im September letzten Jahres hatte das Landgericht (LG) Berlin entschieden: Online-Beschimpfungen wie „Schlampe“ und „Drecks Schwein“ sind keine Beleidigungen. Sie sind freie Meinungsäußerungen. Die Klägerin Renate Künast muss diese hinnehmen. In einem sogenannten Abhilfebeschluss korrigierte das Gericht die Entscheidung im Januar und stufte 6 der Beiträge auf Facebook als Beleidigungen ein. Nun musste sich das Kammergericht (KG) Berlin mit dem Hate Speech befassen. Zu welchem Ergebnis kamen die Richter?


Source: eRecht24