Hanfblütentee: Händler zu Bewährungsstrafen verurteilt

Erst im Dezember letzten Jahres hatte das Gericht der Europäischen Union entschieden: Das Symbol eines Cannabisblattes verstößt gegen die öffentliche Ordnung. Unternehmen können es daher nicht als Unionsmarke eintragen. Jetzt versuchten zwei Händler, auf anderem Wege Umsatz mit der Pflanze zu machen: Sie verkauften einen Hanfblütentee. Das Landgericht (LG) Braunschweig entschied jedoch: Das dürfen sie nicht. Warum war der Tee illegal?


Source: eRecht24