Google-Suche: Recht auf Vergessenwerden gilt nicht in jedem Fall

Müssen Menschen hinnehmen, dass Berichte über ihre Person ein Leben lang im Internet auffindbar sind? Nein, das müssen sie nicht. Sowohl der Europäische Gerichtshof als auch die DSGVO kennen das sogenannte „Recht auf Vergessenwerden“. Danach kann von Suchmaschinen verlangt werden, bestimmte Links beim Eingeben des eigenen Namens wegzulassen. Nicht immer allerdings müssen Google und Co. Folge leisten.


Source: eRecht24