Gewinnspielteilnahme: OLG-Urteil zu irreführender Werbung mit Bewertungen

Positive Rezensionen sind für Onlinehändler nach wie vor ein wichtiges Verkaufsargument. Werben dürfen sie mit den Kundenmeinungen aber nur, wenn kein Geld oder andere Gegenleistungen dafür gezahlt wurden. Das dazu auch die Teilnahme an einem Gewinnspiel zählt, urteilte jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.


Source: eRecht24