Gewährleistung beim Onlinekauf: Verbraucher müssen sperrige Güter nicht zurückschicken

Wenn die bestellte Doppelbettmatratze oder der Wäschetrockner Mängel aufweisen, ist das für Kunden und Händler gleichermaßen ärgerlich. Denn eine Rücksendung ist mit entsprechenden Kosten und hohem Aufwand verbunden. Ob der dem Käufer zugemutet werden kann, oder ob der Versender selbst sich um den Transport kümmern muss, hat nun den Europäischen Gerichtshof beschäftigt.


Source: eRecht24