Getarnte Werbung: OLG Frankfurt entscheidet über Aquaristik-Influencer

Empfehlen Influencer ein Produkt, ohne ihren Post als kommerziell zu kennzeichnen, handelt es sich um verbotene getarnte Werbung. Was ist aber, wenn sich Influencer hauptberuflich mit dem Geschäftsbereich des Produkts beschäftigen? Müssen sie ihre Posts dann als Werbung kenntlich machen? Das hat jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschieden. Worauf müssen Influencer achten?


Source: eRecht24