Geoblocking im Online-Handel: Netzagentur will Verbraucherrechte durchsetzen

Seit Dezember 2018 dürfen EU-Bürger über Landesgrenzen hinweg zu den gleichen Bedingungen einkaufen, wie Einheimische. Gerade im Online-Handel klingt das nach einer Selbstverständlichkeit. Doch die entsprechende EU-Verordnung wird von den Anbietern noch immer nicht überall umgesetzt. Grund genug für die Bundesnetzagentur, Verbrauchern ihre Unterstützung bei Problemfällen anzubieten.


Source: eRecht24