Falschzitat auf Twitter: Renate Künast hat Recht auf Auskunft

Noch im September bestätigte das Landgericht (LG) Berlin, dass auf Facebook Ausdrücke wie „Stück Scheiße“ und „Sondermüll“ legitime Meinungsäußerungen mit Sachbezug sind. Das hatte nicht nur bei Renate Künast für Empörung gesorgt. Jetzt musste sich das LG Berlin mit Nutzeraussagen über Künast auf Twitter beschäftigen. Bei einem Tweet erhielt Künast Recht. Gegen welche Aussagen hatte sie sich gewehrt?


Source: eRecht24