Falscher Täter: Bank haftet nicht für Fotos aus Überwachungskamera

Wer kennt diesen Mann? So oder ähnlich fahndete die Polizei vor drei Jahren in einer Lingener Tageszeitung nach einem mutmaßlichen Straftäter. Dazu abgebildet war die Aufnahme aus einer Überwachungskamera, die eine Person beim Betreten einer Bank zeigte. Tatsächlich handelte es sich um einen seriösen Kunden, der daraufhin wegen des falschen Fahndungsaufrufs Schmerzensgeld verlangte.


Source: eRecht24