Facebook: Widerstand gegen EuGH-Urteil

Der Europäische Gerichtshof (kurz: EuGH) hat erst kürzlich entschieden, dass Beleidigungen auch weltweit zu löschen sind. Dazu kann das soziale Netzwerk notfalls auch gezwungen werden. Dies gilt insbesondere bei rechtswidrigen Beleidigungen und entspricht nicht nur dem EU-Recht, sondern berücksichtigt auch geltendes internationales Recht.


Source: eRecht24