EuGH: Wiederverkauf von gelesenen E-Books ist verboten

Verkaufen Händler gelesene Bücher, ist ihnen ihr gebrauchter Zustand in der Regel anzusehen. Bei gelesenen E-Books ist das anders. Einmal durchgeklickt, könnten Händler diese weiterverkaufen, ohne dass die neuen Käufer Abstriche in Sachen Zustand machen müssen. Ist das erlaubt? Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied jetzt: Händler dürfen grundsätzlich keine gelesenen E-Books verkaufen. Wie kam das Gericht zu dieser Entscheidung? Und ist ein Wiederverkauf damit gänzlich ausgeschlossen?


Source: eRecht24