EuGH-Urteil: Webseitenbetreiber sind für Datensammlung über Social Plugins mitverantwortlich

Wer den Like-Knopf in den eigenen Online-Auftritt einbauen will, muss künftig die Zustimmung der Seitenbesucher einholen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Denn über das Plugin werden automatisch IP-Adresse und weitere Daten sämtlicher Nutzer an das soziale Netzwerk weitergeleitet. Auch dann, wenn sie gar keinen Facebook-Account besitzen.


Source: eRecht24