EuGH: Ermittler dürfen auch bei leichten Delikten auf Handydaten zugreifen

Personenbezogene Daten dürfen nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshof auch bei Delikten erhoben werden, die keine besondere Schwere aufweisen. Damit steht Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden der Weg frei, auch bei kleineren Delikten persönliche Daten abzufragen. Damit wäre rein theoretisch die Erhebung dieser Daten auch bei Bagatelldelikten möglich.


Source: eRecht24