EU-Wettbewerbsrecht: Bedenken bei gemeinsamer Netznutzung

Die Deutsche Telekom und der Telekommunikationsdienstleister O2 sind im osteuropäischen EU-Mitgliedsland Tschechien die beiden großen Betreiber im Mobilfunksektor. Sie haben durch eine Kooperationsvereinbarung die Nutzung eines gemeinsamen Netzes beschlossen. Den Kartellwächtern der EU geht das zu weit: Sie sehen im gemeinsamen Netz eine Einschränkung des Wettbewerbes und einen Verstoß gegen europarechtliche Vorschriften.


Source: eRecht24