Erste Gerichtsentscheidung: Verstöße gegen DSGVO können abgemahnt werden

Nun also doch. Nachdem die befürchtete Abmahnwelle wegen der DSGVO zunächst ausgeblieben war, sorgt jetzt ein aktueller Beschluss des Landgerichts Würzburg für Unsicherheit. Demnach verstößt eine unzureichende Datenschutzerklärung gegen das Wettbewerbsrecht und kann abgemahnt werden. Wird die DSGVO doch noch zur Einkommensquelle für Abmahnvereine?


Source: eRecht24