Einzelhandel Bayern: 800-qm-Regel ist verfassungswidrig

Seit einigen Tagen dürfen in Bayern Betriebe wie Baumärkte und Buchhandlungen wieder öffnen. Das gilt auch für Einzelhandelsgeschäfte bis 800 qm. Während diese darauf achten müssen, dass sich pro Quadratmeter nur ein Kunde im Geschäft aufhält, können Baumärkte, Buchhandlungen, Fahrradläden und Autohändler unbegrenzt viele Kunden in ihr Geschäft lassen. Die Betreiberin eines Warenhauses fand die Verordnungen der bayerischen Landesregierung ungerecht. Sie wandte sich an den Verwaltungsgerichtshof (VGH) München. Dieser kam zu dem Ergebnis: Die 800-qm-Regel ist verfassungswidrig. Darf das Warenhaus jetzt wieder öffnen?


Source: eRecht24