DSGVO: Wann beginnt die Frist für eine Auskunftserteilung?

Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt Personen einen Auskunftsanspruch. Das heißt: Sie können von Unternehmen verlangen, dass diese offenlegen, welche personenbezogenen Daten sie zu welchem Zweck verarbeitet haben. Dabei dürfen sich Firmen dafür maximal einen Monat lang Zeit lassen. Wann beginnt die Frist für diesen Zeitraum? Diese Frage musste jetzt das Amtsgericht (AG) Berlin-Mitte beantworten.


Source: eRecht24