DSGVO-Strafe: Universitätsklinik muss 105.000 Euro zahlen

Gesundheitseinrichtungen müssen im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) besonders sensible Daten verarbeiten und schützen. Das gelang jetzt der Mainzer Universitätsklinik nicht. Sie verstieß gegen mehrere Vorgaben der DSGVO. Dafür muss die Klinik 105.000 Strafe zahlen. Das gab der Landesdatenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz, Professor Dieter Kugelmann, bekannt. Wie kam es zu der Datenpanne? Und hat die Klinik die Strafe akzeptiert?


Source: eRecht24