DSGVO: Schadensersatz für unberechtigte Abmahnungen

Mit dem Inkrafttreten der DSGVO entstand auch die Sorge vor neuen Abmahnwellen. Verstöße gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung, die möglicherweise gleichzeitig auch einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstellen, boten demnach scheinbar die Möglichkeit, gegen Mitbewerber vorzugehen. Allerdings hängt dies von dem konkreten Verstoß ab. Bewusst unberechtigte Abmahnungen können dagegen sogar einen Anspruch auf Schadensersatz begründen.


Source: eRecht24