DSGVO: Schadensersatz bei unverschlüsselten E-Mails?

Ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (kurz: DSGVO) kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Das Amtsgericht Bochum musste nun in einem Fall entscheiden, in dem es um einen solchen Verstoß ging. Im Ausgangssachverhalt waren Daten und Informationen herausgegeben worden – darüber hinaus war es zudem zu einer Übermittlung von Informationen per Mail gekommen, ohne dass diese verschlüsselt gewesen wären.


Source: eRecht24