DSGVO: Privatmann zahlt 2500,- Euro Strafe für offenen Email-Verteiler
Nicht nur Unternehmen, Organisationen und Vereine können im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung belangt werden. In Sachsen-Anhalt musste nun ein notorischer Beschwerdebrief-Verfasser mehrere Geldbußen begleichen. Der Mann hatte seine Anzeigen und Verunglimpfungen wiederholt an mehr als hundert Email-Adressen verschickt, die für alle anderen Empfänger sichtbar waren.
Source: eRecht24