DSGVO: Daten löschen heißt nicht unbedingt Daten vernichten

Haben User personenbezogene Daten von einem Unternehmen speichern lassen, können sie diese auch wieder löschen lassen. Dieses Recht schreibt ihnen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Artikel 17 zu. Artikel 4, Ziffer 2 der DSGVO unterscheidet dabei in das Löschen und das Vernichten von Daten. Was können Kunden von Unternehmen verlangen? Und wo liegt der Unterschied?


Source: eRecht24