DSGVO: Auskunftspflicht begünstigt leichtfertigen Umgang mit Nutzerdaten

Eigentlich soll sie den besonderen Schutz von sensiblen Informationen sichern. Doch ein Punkt der Datenschutz-Grundverordnung kann auch das Gegenteil bewirken. Denn Unternehmen sind verpflichtet, registrierten Nutzern auf Wunsch alle gespeicherten Informationen anzuzeigen. Offenbar wird dabei nur unzureichend geprüft, ob die Anfrage auch wirklich vom Besitzer eines Accounts kommt – oder von einer anderen Person.


Source: eRecht24