DSGVO-Auskunft: Unternehmen zu 15.000 Euro Zwangsgeld verurteilt

Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt Verbrauchern ein Auskunftsrecht: Sie können Unternehmen dazu auffordern offenzulegen, welche personenbezogene Daten sie erhoben haben. Kommen Unternehmen dem nicht nach, droht ihnen ein Bußgeld durch eine Datenschutzbehörde. Alternativ können Betroffene auch Klage vor einem Zivilgericht erheben. Genau das hatte jetzt eine Nutzerin vor dem Amtsgericht (AG) Wertheim getan. Wie hatte das Unternehmen gegen die DSGVO verstoßen?


Source: eRecht24