DocMorris: Apotheke muss 10.000 Euro Ordnungsgeld zahlen

DocMorris führte auf seinem Bestellschein zwei Adressen an zwei unterschiedlichen Stellen. Das Landgericht (LG) Berlin entschied daher in 2013: Das darf DocMorris so nicht. Heute, 6 Jahre später, hat die Apotheke den Bestellschein nur marginal verändert. Damit ist sie den Anweisungen des LG Berlin nicht nachgekommen. Das stellte jetzt das Kammergericht Berlin fest. Wie hatte DocMorris seinen Bestellschein abgeändert? Und warum stellte das die Richter nicht zufrieden?


Source: eRecht24