Digitalpakt für Schulen: Bund und Länder uneinig über Grundgesetzänderung

Eigentlich dürfen die Bundesländer allein entscheiden, wie sie ihre Bildung gestalten. Damit Schulen hierzulande jedoch digital und technologisch in der heutigen Zeit ankommen, hat der Bundestag eine Grundgesetzänderung beschlossen. Die soll es dem Bund erlauben, Geld in die Schulen zu investieren. Diese Verfassungsreform haben die Länder jetzt aber blockiert. Warum gehen sie diesen Schritt? Und was bedeutet das für den Digitalpakt für Schulen?


Source: eRecht24