Datenschutz: Verkehrsüberwachung mittels „Section Control“ ist zulässig

Ab sofort können auf der Bundesstraße 6 in Niedersachsen wieder Kennzeichen zur Geschwindigkeitsmessung gespeichert werden. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat eine Klage wegen Verletzung des Datenschutzes zurückgewiesen. Ermöglicht hat diese Entscheidung das neue Landes-Polizeigesetz, das im Mai wirksam wurde. Darin hat das Niedersachsen nachträglich eine Grundlage für die Nutzung der Anlage geschaffen.


Source: eRecht24