Datenschutz: Polizei darf Gesichtserkennung weiter nutzen

Beim G20-Gipfel 2017 in Hamburg setzte die Polizei eine automatisierte Gesichtserkennungssoftware ein. Sie legte eine biometrische Datenbank an, um nach Gewalttätern zu fahnden. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar sagte: Das darf die Polizei nicht. Das Verwaltungsgericht in Hamburg entschied jetzt jedoch: Bei wichtigen politischen Ereignissen darf die Polizei weiter die Software einsetzen. Wie begründeten die Richter ihr Urteil? Und was sagt Caspar zur Entscheidung?


Source: eRecht24