Datenschutz: Namensschilder für Polizeibeamte rechtmäßig?
Polizeibeamte müssen bei Amtshandlungen an ihrer Dienstkleidung bzw. Uniform ein Namensschild tragen – so will es die gesetzliche Regelung in Brandenburg seit 2013. Zwei Polizisten hatten sich dagegen gerichtlich gewehrt: Sie machten Sicherheitsbedenken geltend, die insbesondere bei sogenannten kritischen Einsätzen von Bedeutung zu beachten seien.
Source: eRecht24