Datenschutz: Automatisches Scannen von Nummernschildern teilweise verfassungswidrig
Bayern, Hessen und Baden-Württemberg müssen ihre Praxis der Kennzeichenkontrolle ändern. Das Bundesverfassungsgericht sieht in den aktuellen Vorschriften einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Ein solcher Schritt sei aber nur in schwerwiegenden Fällen und für begrenzte Bereiche zulässig. Bis zum Ende des Jahres müssen die drei Bundesländer ihre Gesetzgebung ändern.
Source: eRecht24