CPC-Verordnung: Das müssen Händler wissen

Seit dem 17. Januar gilt die neue CPC-Verordnung (CPC-VO 2017/2394). Sie löst die alte CPC-Verordnung 2006/2004 ab. Die neue Verordnung soll die Regeln für den grenzüberschreitenden Handel durchsetzen und intereuropäische Verstöße gegen das Verbraucherrecht ahnden. CPC steht dabei für „Consumer Protection Cooperation“ – ein Netzwerk von Verbraucherschutzbehörden im Europäischen Wirtschaftsraum. Was darf das Netzwerk? Was müssen Händler wissen?


Source: eRecht24