Covid-19: Neues Gesetz setzt Insolvenzantragspflicht aus

Die Corona-Krise macht vielen Unternehmen finanziell zu schaffen. Insbesondere der stationäre Handel kämpft ums Überleben. Um Firmen zu entlasten, hat die Bundesregierung jetzt die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt. Dafür nickte der Bundesrat am 27. März das „Covid-19-Insolvenz-Aussetzungsgesetz“ (COVInsAG) ab. Noch am selben Tag wurde es im Bundesgesetzblatt verkündet. Was müssen Unternehmen wissen?


Source: eRecht24