Bundesverfassungsgericht: E-Mail Anbieter müssen IP-Adressen speichern

E-Mail Anbieter, die sich den Datenschutz ihrer Kunden auf die Fahnen geschrieben haben, können unter Umständen zur Speicherung und Herausgabe der IP-Adressen verpflichtet werden. Das ist zumindest der Standpunkt des Bundesverfassungsgerichtes in einem Beschluss vom 20.12.2018 (AZ 2 BvR 2377/16).


Source: eRecht24