Bundestrojaner: Einsatz auch durch Zollfahnder

Zollfahnder erhalten künftig deutlich weitreichendere Kompetenzen. Das ist zumindest Inhalt der Gesetzesnovelle, die nun durch die Große Koalition im Bundestag beschlossen wurde. Zu den Kompetenzen gehört dabei auch die präventive Überwachung der Telekommunikation und des Brief- und Postverkehrs. Ebenfalls mit dabei: Der Bundestrojaner, der nun auch von Zollfahndern genutzt werden darf.


Source: eRecht24